Präambel
Die Firma VAN-IT.Alsace SARL, spezialisiert auf die kurz- und langfristige Vermietung von Lieferwagen für Privatpersonen, ist im Handels- und Gesellschaftsregister von Mulhouse unter der Nummer B 894 602 358 eingetragen, mit Sitz in 25 rue de la hardt 68950 REININGUE – FRANCE, die die Websites www. VAN-IT.Elsass
Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich zwischen der Firma VAN-IT.Elsass SARL (im Folgenden "VAN-IT.Elsass") und jede Person, die eine Fahrzeugreservierung vorgenommen hat, insbesondere auf ihrer Website www. VAN-IT.Elsass, van-it.fr oder van-it.com (im Folgenden "Mieter").
Artikel 1 – Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle Buchungen, die insbesondere über seine Website vorgenommen werden, unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen.
VAN-IT.Elsass behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Im Falle einer Änderung bleiben die geltenden Bedingungen am Tag der Buchung des Mieters gültig. Der Mieter erklärt, dass er diese Allgemeinen Mietbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert sie vorbehaltlos.
Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass VAN-IT.Elsass bleibt Eigentümer des Fahrzeugs und jeder Versuch der Veräußerung oder Untervermietung des Fahrzeugs durch eine andere Person als VAN-IT.Elsass wird keine Wirkung haben. Der Mieter darf das Fahrzeug nur gemäß den Bestimmungen des Mietvertrags und der vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen benutzen.
Artikel 2 – Mietpreise
Es gelten die von VAN-IT angegebenen Mietpreise.Elsass zum Zeitpunkt der Buchung, und auf den Mietvertrag zurückgerufen. Die angezeigten Preise werden in Euro einschließlich aller Steuern (ggf. französische Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern) angegeben. VAN-IT.Alsace aktualisiert seine Tarife regelmäßig und behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern.
Sobald die Anzahlung erfolgt ist, ist der Mietpreis fest und garantiert und wird von VAN-IT nicht mehr geändert werden.Elsass auch im Falle einer Wechselkursschwankung. In der Tat, nach Zahlung der Vorauszahlung von VAN-IT beantragt.Elsass zum Zeitpunkt der Buchung kann der Mieter keine Änderung des bezahlten Preises im Falle von Werbeangeboten von VAN-IT verlangen.Elsass, nach der Zahlung.
Die Mietpreise werden auf der Grundlage der vom Mieter bei der Buchung angegebenen Informationen berechnet. Jede nachträgliche Änderung einer Reservierung kann zu einer Änderung des Mietpreises führen.
Der bei der Buchung angegebene Mietpreis beinhaltet:
- Ein pauschales Meilenpaket, das auf der Grundlage der Anzahl der Miettage (im Mietvertrag angegeben) berechnet wird;
- Pflichtversicherung: Haftpflicht / Haftpflicht;
- Zusatzversicherung: Diebstahl und Feuer mit Selbstbehalt;
- lokale Steuern (MwSt.);
- die zum Zeitpunkt der Buchung abonnierten Optionen (GPS, Anzahlungsermäßigung, Multi-Fahrer, etc …);
Dieser Preis beinhaltet nicht:
- Kraftstoff;
- mögliche Kilometerüberschreitungen;
- die Kaution, die mit einer internationalen Bankkarte auf den Namen des Hauptfahrers zu zahlen ist, unabhängig von der zusätzlichen Versicherung;
- Schäden durch Glasbruch, Reifen, Dach, Unterseite/Schweller und Innenraum des Fahrzeugs, Optik (Scheinwerfer, Blinker, …), Spiegel, nicht versichert;
- den Betrag des von VAN-IT abgebuchten Selbstbehalts.Elsass im Falle eines verschuldenshaften Unfalls oder eines Schadens am Fahrzeug ohne bekannte Dritte;
- Schäden am Fahrzeug in Ermangelung eines gütlichen Unfallberichts;
- Überstunden, die zu einer von VAN-IT verhängten Strafe führen.Elsass führt zu einer zusätzlichen Fakturierung;
- die Höhe der Tickets sowie die damit verbundenen Verwaltungsgebühren. Der Mieter ist nach wie vor allein für die gegen ihn ausgestellten Geldstrafen, Strafzettel und Protokolle und auch für jede Zollklage verantwortlich;
- etwaige Parkkosten;
- die Kosten für die Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs;
Artikel 3 – Mietwagen
Die Buchung eines Fahrzeugs auf der Website www.VAN-IT.Alsace.fr oder www.VAN-IT.Alsace.com bezieht sich auf eine Fahrzeugklasse, wobei angegeben wird, dass die Modellvorlieben von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Vermietung abhängen. Alle auf der Website aufgeführten Fahrzeuge sollen nur die ausgewählte Kategorie illustrieren. Der Mieter wählt daher immer eine Kategorie aus und nicht ein bestimmtes Fahrzeug.
Für den Fall, dass aus irgendeinem Grund VAN-IT.Das Elsass konnte das Fahrzeug, das der vom Mieter gewünschten Kategorie VAN-IT entspricht, nicht zur Verfügung stellen.Das Elsass könnte stattdessen ein Fahrzeug einer gleichwertigen oder höheren Kategorie ohne Entschädigung oder sonstige Entschädigung anbieten.
Artikel 4 – Mietvertrag – Bereitstellung
Zwischen dem Mieter und VAN-IT kommt ein Mietvertrag zustande.Elsass am Tag der Übernahme des Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird in gutem Zustand mit dem normalen Zubehör geliefert. Er ist von Anfang an Gegenstand einer Bestandsaufnahme und muss in demselben Zustand wie bei seiner Abreise zurückgegeben werden. Andernfalls muss der Mieter einen Betrag zahlen, der den Sanierungskosten entspricht.
Der Mieter ist vollständig für das Fahrzeug verantwortlich, sobald das Fahrzeug übernommen wird. Die Vermietung ist persönlich, nicht übertragbar und ist nur möglich, wenn die Buchungsbestätigung und die erforderlichen und von VAN-IT angeforderten Under-teile vorgelegt werden.Elsass bei der Unterzeichnung des Mietvertrags.
Das Fahrzeug wird der VAN-IT Agentur direkt zur Verfügung gestellt.Elsass der Stadt, die auf dem Buchungsformular ausgewählt wurde.
Als Zusätzlicher Tarif und auf Anfrage, VAN-IT.Das Elsass bietet folgende Möglichkeiten: mobile GPS-Navigation (4 € / Tag), Fahrradständer (5 € / Tag), Campingtisch und Stühle (3 € / Tag), chemische Toilette (5 € / Tag), Solardusche und Kabine (5 € / Tag), Babysitz (3 € / Tag), Dachbars (5 € / Tag), Hängematte (5 € / Tag), Elektroset (10 €), Nachtpaket (30 €), Waschanlage (70 €), ermäßigtes Pfand (9 € / Tag), Mehrfahrerversicherung (5 € / Tag) und Bewachung des Fahrzeugs des Mieters (5 € / Tag).
Wenn die Bewachungsoption abonniert ist, wird das Fahrzeug des Mieters auf einem geschlossenen Parkplatz auf dem Gelände der VAN-IT-Agentur aufbewahrt.Elsass mietet das Fahrzeug.
Die Versicherung des Fahrzeugs des Mieters ist weiterhin aktiv und keine Übertragung der Versicherung an VAN-IT.Das Elsass wird nicht gemacht.
Sollte es zu Schäden am Fahrzeug des Mieters kommen, einschließlich Kratzer oder Körpersinken, VAN-IT.Das Elsass verpflichtet sich, das Fahrzeug des Mieters in einer von VAN-IT ausgewählten Partnergarage zu reparieren und zu restaurieren.Elsass. Im Falle eines Brandes oder Diebstahls des Fahrzeugs des Mieters, die Versicherung von VAN-IT.Das Elsass kann nicht benutzt werden und es ist die Versicherung des Fahrzeugs des Mieters, die in Anspruch genommen werden muss.
Fahrzeuge 2, 4 und 5 Plätze werden mit einem Paket von 300 km pro Tag oder mit einem speziellen Kilometerpaket für 3-Tages-Mieten von 1200 km gemietet
Die Fahrzeuge 8 und 9 Plätze werden mit einem monatlichen Paket von 6000 km gemietet
Für jede Überschreitung der Kilometerpauschale wird eine Gebühr von 0,35 Euro je zusätzlichem Kilometer fällig.
Artikel 5 – Mietzahlung
Der Mieter verfügt über verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, um den Saldo seiner Miete am Tag der Übernahme des Fahrzeugs zu bezahlen:
- per Kreditkarte (Visa, Eurocard, Mastercard, Carte Bleue). Karten, die von Außerhalb Frankreichs ansässigen Banken ausgegeben werden, müssen unbedingt internationale Bankkarten sein.
- Per Bankscheck in Euro: Dieser muss von einer Bank mit Sitz im französischen Mutterland ausgestellt werden.
- Per Banküberweisung erfolgt ausreichend im Voraus, so dass der Restbetrag der Miete dem Konto von VAN-IT gutgeschrieben wird.Elsass vor dem Tag der Abreise.
- In bar in Euro
Bei Nichtzahlung der gesamten oder eines Teils der an VAN-IT geschuldeten Beträge.Elsass im Rahmen des Mietvertrags, VAN-IT.Elsass behält sich das Recht vor, einen Verzugszins auf den ausstehenden Betrag zu erheben, der dem Fünffachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes entspricht.
Artikel 6 – Mietbedingungen
6.1. Bedingungen für den Mieter
Der Mieter für eine Vermietung bei VAN-IT.Das Elsass muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren die B-Genehmigung (VL-Tourismus) besitzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Unterzeichnung des Mietvertrags einen gültigen Ausweis, eine gültige gültige Lizenz und muss eine internationale Bankkarte auf seinen Namen besitzen.
Im Falle der Nichtvorlage dieser Teile, VAN-IT.Das Elsass behält sich das Recht vor, das Fahrzeug nicht zu mieten. VAN-IT.Das Elsass behält sich auch das Recht vor, das Fahrzeug nicht zu mieten, wenn der Mieter nicht in der Lage ist, die Kaution zu zahlen. Wie auch immer, VAN-IT.Elsass kann für diese Verweigerung der Vermietung nicht haftbar gemacht werden und wird keine Entschädigung gewähren.
Wenn der Mieter zwischen 21 und 25 Jahre alt ist, wird er einer Gebühr für "junge Fahrer" von 5 € (fünf Euro) pro Tag unterworfen.
Eine Multi-Fahrer-Option kann auf dem Mietvertrag über einen Preiszuschlag von 5 € (fünf Euro) pro Tag anpassbar an die Abholung des Fahrzeugs abonniert werden.
Für den Fall, dass dem Mieter während der Anmietung der Führerschein entzogen wird oder für den Fall, dass seine Punktzahl Null wird, was seine Lizenz ungültig macht, und wenn im Mietvertrag kein zweiter Fahrer angegeben ist, muss der Mieter das Fahrzeug auf seine Kosten zurückführen, und alle Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen können, gehen zu seinen Lasten.
6.2. An das Gebiet gebundene Bedingungen
Das Fahrzeug kann nur in den unten aufgeführten Ländern gefahren werden: Belgien, Schweiz, Deutschland, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Tschechische Republik, Österreich.
Im Falle der Nichteinhaltung dieses Gebiets hat der Mieter keinen Anspruch auf Diebstahl- oder Schadensgarantie der Versicherung und haftet für Schäden, Verluste oder Diebstahl in vollem Umfang.
6.3. Übernahme des Fahrzeugs und Rückgabe
Bei der Fahrzeugübernahme wird ein Sicherheitsset mit einer Weste, einem Dreieck und einem Feuerlöscher zur Verfügung gestellt. Wenn dieses Kit am Ende der Miete nicht zurückgegeben wird oder wenn der Feuerlöscher verwendet wurde, VAN-IT.Das Elsass behält sich das Recht vor, dem Mieter eine Strafe von 70 € TTC (siebzig Euro) in Rechnung zu stellen, auch wenn das Kit nur unvollständig ist.
Das Fahrzeug muss unter hygienischen Bedingungen durchgeführt werden: Innen- und Außenbereich des Fahrzeugs müssen sauber sein. Wenn dies nicht der Fall war, muss der Mieter einen Pauschalbetrag von 70 € TTC (sechzig Euro) zahlen, der der Waschoption des Lieferwagens entspricht.
Die von VAN-IT angebotene Waschmöglichkeit.Das Elsass umfasst die Außenreinigung sowie das Staubsaugen, die Oberflächenreinigung und die Desinfektion.
Die Waschoption kann nicht für eine Vermietung mit Haustieren angewendet werden.
Die Waschoption umfasst nicht das Geschirr von Küchenutensilien, die Reinigung von Sitzen nach Aufgaben, die Reinigung von Optionen wie der chemischen Toilette oder der Plancha.
Fleckige Sitze werden mit 150 € / Sitzplatz berechnet. Eine chemische Toilette, die nicht sauber gemacht wird, wird mit 120 € berechnet. Eine Reinigung im Anschluss an eine Vermietung mit Haustieren wird mit 150 € berechnet.
Der Mieter muss das Fahrzeug während der normalen Öffnungszeiten und erst recht zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben. Andernfalls bleibt das Fahrzeug bis zur Wiedereröffnung von VAN-IT unter der vollen Verantwortung des Mieters.Elsass.
Es wird davon ausgegangen, dass der Mietvertrag nur durch die Übernahme des Fahrzeugs, die Übergabe der Fahrzeugschlüssel und -papiere beendet werden kann.
6.4. Grundregeln für die Anmietung eines Fahrzeugs
Die Vermietung eines Fahrzeugs bedeutet, dass die allgemeinen Mietbedingungen von VAN-IT eingehalten werden.Elsass. Es ist jedoch wichtig, daran zu erinnern, dass:
- Der Mieter muss das Fahrzeug als "guter Vater" benutzen und insbesondere, ohne sich in einem Zustand übermäßiger Müdigkeit zu befinden, unter Ethyl- oder Betäubungsmitteleinfluss oder einer anderen Substanz, die das Fahren gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beeinträchtigen kann. Der Mieter verpflichtet sich daher zu einer umsichtigen und normalen Benutzung des Fahrzeugs;
- Der Mieter darf das Fahrzeug nur von den im Mietvertrag ausdrücklich autorisierten Fahrern auf den für den Kraftfahrzeugverkehr geeigneten Straßen ohne Teilnahme an Wettbewerben, Rallyes oder anderen Wettbewerben jeglicher Art sowie an Tests oder Vorbereitungen oder an Fahrstunden fahren lassen;
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht für illegale oder andere als die vom Hersteller vorgesehenen Zwecke zu verwenden, das gemietete Fahrzeug nicht zu überladen, indem er eine größere Anzahl von Passagieren als die auf dem Fahrzeugschein angegebene befördert, noch das Fahrzeug für die bezahlte Beförderung von Fahrgästen zu verwenden;
- Der Mieter verpflichtet sich, keine Waren oder Gegenstände zu transportieren, die nach den geltenden Rechtsvorschriften des Landes oder der Länder, in denen das Fahrzeug während der Anmietung verkehrt, verboten sind, kein Gepäck auf dem Dach des Fahrzeugs zu befördern; nichts über die Anhängevorrichtung abschleppen.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug geschlossen und verschlossen zu halten, an einem sicheren Ort zu parken, wenn es nicht benutzt wird, und die Schlüssel des Fahrzeugs an einem sicheren Ort aufzubewahren. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs kann die Diebstahlgarantie der Versicherung nicht gelten, wenn die Schlüssel und möglicherweise doppelte Schlüssel nicht hergestellt werden können.
- Der Mieter verpflichtet sich, die entsprechende Art von Kraftstoff zu verwenden, den Füllstand von Adblue, Öl und anderen Flüssigkeiten zu überprüfen, bei Bedarf die notwendigen Upgrades vorzunehmen, die Beleuchtung auf dem Armaturenbrett zu überwachen und den Reifendruck zu erhöhen;
- Der Mieter verpflichtet sich, die Identifikationselemente von VAN-IT nicht zu verstecken oder zu entfernen.Elsass.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Bedingungen hat der Mieter keinen Anspruch auf die Schadensgarantie der Versicherung und haftet in vollem Umfang für schäden, die am Fahrzeug entstanden sind. Er muss dann den Betrag der Reparaturen um jedes Mittel ergänzen, wenn die Höhe der Kosten die Höhe der Kaution übersteigt.
6.5. Kraftstoffkosten
Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Tank ausgehändigt. Die Treibstoffkosten gehen während der Miete zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss das Fahrzeug mit vollem Tank oder gegebenenfalls mit dem gleichen Kraftstoffstand wie beim Start zurückgeben. Andernfalls wird der Zuschlag zum Preis der Tankstelle berechnet, die der Agentur am nächsten liegt, erhöht um 30%.
6.6. Wartungs- und Reparaturarbeiten
Der normale mechanische Verschleiß wird von VAN-IT belastet.Elsass. Alle mechanischen Reparaturen, die entweder von anormalem Verschleiß oder fahrlässiger Vernachlässigung durch den Mieter ausgehen, gehen zu lasten des Mieters. Für den Fall, dass das Fahrzeug beschädigt oder zum Stillstand gebracht wird, ist der Mieter verpflichtet, van-IT zu benachrichtigen.Elsass innerhalb von 24 Stunden. Reparaturen können nur nach schriftlicher Vereinbarung und nach den Richtlinien von VAN-IT erfolgen.Elsass. Für sie ist eine Rechnung zu entrichten. Dasselbe gilt für die Innenausstattung des Wohnteils (Kühlschrank, Heizung, Gas, Wasserpumpe usw.). Unter keinen Umständen kann der Mieter im Falle von Reparaturen, die während der Miete geleistet werden, Schadenersatz für die Verspätung, die Annullierung der Miete oder die Stilllegung verlangen.
Im Falle eines Unfalls, schwerwiegender mechanischer Probleme oder erheblicher Schäden am Fahrzeug oder seinem Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, VAN-IT zu benachrichtigen.Elsass sofort und zurück zu seinem Ausgangspunkt zu der Zeit, die dann von VAN-IT festgelegt wird.Elsass je nach Schwere des Problems oder anderweitig mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Rückkehrtermin, um VAN-IT zu ermöglichen.Elsass, die notwendigen Reparaturen vor der Ankunft des nächsten Kunden zu machen.
Artikel 7 – Kaution / Kaution
7.1 Bürgschaft
Der Mieter muss am Tag der Abreise eine Kaution per Bankkartenabdruck hinterlegen.
Die Höhe der Kaution für Fahrzeuge 2, 4 und 5 Sitzplätze beträgt 2000 €. Die Kaution für Fahrzeuge 8 und 9 Sitzplätze beträgt 2500 €.
Die Kaution wird mindestens 10 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeugs unter möglichem Abzug der Kosten für die Restaurierung des Fahrzeugs, der Reinigungskosten, der Kosten für die Rückgabe des vollen Kraftstoffs, der Verwaltungsgebühren für Verstöße während der Miete und anderer von VAN-IT in Rechnung gestellter Gebühren storniert.Elsass nicht vom Mieter eingestellt.
Die Kaution darf unter keinen Umständen für eine Mietverlängerung verwendet werden.
Alle Kosten, die im Falle eines Diebstahls oder eines Unfalls entstehen, für den der Mieter haftet, werden direkt von der Kaution abgebucht.
Im Falle eines schwerwiegenden Verschuldens des Mieters wird der nicht von der Versicherung übernommene Schaden direkt von der Kaution abgebucht, und der Mieter muss den Betrag der Reparaturen in jedem Fall ergänzen, wenn die Höhe der Kosten höher ist als die Kaution.
Im Falle eines Unfalls oder einer Kollision mit einem Unfallbericht wird die Kaution bis zum Erhalt des Schreibens der Versicherung, in dem die Verantwortung des Mieters angegeben ist oder nicht, aufbewahrt. Im Falle einer Haftung des Mieters wird die Kaution vollständig von VAN-IT einbehalten.Elsass. Andernfalls wird die Kaution an den Mieter abzüglich der von VAN-IT in Rechnung gestellten Kosten zurückerstattet.Elsass nicht vom Mieter bezahlt. Im Falle einer 50/50 Haftung wird die Hälfte der Kaution von VAN-IT einbehalten.Elsass mit einem Minimum von 500,00 €.
Im Falle eines Diebstahls oder Feuers wird die Kaution vollständig von VAN-IT einbehalten.Elsass.
Eine Option "Reduzierte Kaution" kann abgeschlossen werden, wodurch die Kaution auf 500 € mit einem Aufpreis von 9 € pro Tag reduziert wird.
7.2 Glasbruch
Glasbruch (Aufprall oder Riss der Windschutzscheibe, der einen Austausch der Windschutzscheibe erfordert) sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und werden dem Mieter direkt in voller Höhe gemäß Reparatur- oder Ersatzangebot in Rechnung gestellt.
Die reduzierte Pfandoption reduziert die Höhe der Kosten, die im Falle eines Glasbruchs entstehen könnten. Die Auswirkungen auf die reparierbare Windschutzscheibe werden dann nicht berechnet und es wird eine Pauschale von 150 € für einen Windschutzscheibenwechsel berechnet.
Artikel 8 – Mietdauer und Mietverlängerung
Die Mietdauer ist die im Mietvertrag angegebene. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu dem vereinbarten Datum und Uhrzeit des Mietvertrags zurückzugeben, unter Androhung einer Verspätung von einer Strafe von 45 € / Stunde und dies für jede begonnene Stunde.
Wenn der Mieter seine Miete verlängern möchte, muss er dies bei VAN-IT ausdrücklich beantragen.Elsass, mindestens 72 Stunden vor Mietende. Wenn die Verlängerung möglich ist, muss der Mieter seinen Antrag auf Verlängerung mit der Zahlung der entsprechenden Rückstellung bestätigen. In keinem Fall kann der Mieter seine Vermietung ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens VAN-IT verlängern.Elsass. Die Verlängerung erfolgt direkt bei VAN-IT.Elsass. Daher unterliegt der Preis der Tarife den geltenden öffentlichen Tarifen.
Im Falle einer nicht genehmigten Verlängerung werden dem Mieter die oben genannten Verzugszinsen in Rechnung zu stellt und die Pflicht- und Zusatzversicherungen nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Artikel 9 – Stornierungsbedingungen – Rückerstattung
9.1. Stornierungsbedingungen durch den Mieter
Der Mieter kann seine Buchung ändern oder sie stornieren und erhalten die Rückerstattung nach den folgenden Bedingungen:
- Wenn die Stornierungsanfrage mehr als 45 Tage vor der Abreise erfolgt: Der Mieter kann eine vollständige Rückerstattung seiner Anzahlung durch VAN-IT erhalten.Elsass;
- Wenn die Stornierungsanfrage zwischen 45 und 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgt: 50% der gezahlten Beträge werden von VAN-IT einbehalten.Elsass;
- Wenn die Stornierungsanfrage zwischen 30 Tagen und dem Abreisedatum erfolgt: Die geleistete Anzahlung wird von VAN-IT vollständig einbehalten.Elsass als Entschädigung und das Fahrzeug wird zur Verfügung gestellt werden;
- Wenn der Mieter seine Miete nur verkürzen möchte, werden die ungenutzten Tage unter keinen Umständen zurückerstattet;
- Wenn der Mieter am Tag der Abholung des Fahrzeugs zu spät kommt, kann dieser keine Minderung des Mietpreises verlangen;
- Im Falle eines Nichterscheinens des Mieters wird die geleistete Kaution vollständig von VAN-IT einbehalten.Das Elsass und das Fahrzeug können wiedervermietet werden.
In jedem Fall, für eine Stornierung, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € dem Kunden in Rechnung gestellt und auf der eingezahlten Anzahlung einbehalten.
Im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID können besondere Stornierungsbedingungen gelten, die auf der VAN-IT-Website einsehbar sind.Elsass.
Jeder Antrag auf Löschung muss schriftlich an VAN-IT gestellt werden.Elsass per E-Mail und bestätigt per Einschreiben mit Rückschein (oder Fedex- oder UPS-Post für Ausländer) an: VAN-IT.Elsass SARL 2( rue de la hardt 68950 REININGUE – FRANKREICH.
9.2. Annullierung durch VAN-IT.Elsass
Die Firma VAN-IT.Das Elsass unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass dem Mieter zu Beginn der Vermietung ein Fahrzeug der gewünschten Kategorie zur Verfügung steht. Sollte jedoch eine Verzögerung bei der Vermietung aufgrund eines mechanischen Problems oder aus einem anderen Grund festgestellt werden und konnte keine Ersatzlösung sofort gefunden werden, van-IT.Elsass verpflichtet sich, die verlorenen Tage nicht in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls dem Mieter die zu viel gezahlte Anzahlung zurückzuerstatten.
Wenn der Mieter seine Buchung wegen verspäteter Lieferung stornieren möchte oder ob VAN-IT.Elsass ist verpflichtet, die Reservierung des Mieters vollständig zu stornieren, die Anzahlung wird ihm in diesem Fall vollständig zurückgegeben.
Unter keinen Umständen kann der Mieter Schadensersatz für die Verspätetheit der Lieferung eines Fahrzeugs, für die Stornierung der Miete oder die Stilllegung im Falle von Reparaturen während der Miete verlangen. Die Verantwortung von VAN-IT.Elsass kann daher in keinem Fall für alle Verluste verpflichtet werden, die dem Mieter durch diese Annullierung entstanden sind.
9.3. Rückerstattung
Im Falle einer Stornierung der Reservierung in Fällen, in denen ein Anspruch auf Rückerstattung gemäß diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen besteht, erfolgt die Rückerstattung innerhalb von maximal 21 Tagen nach dem Datum der Stornierung per Kreditkarte, Kreditkarte, Scheck oder Banküberweisung.
Artikel 10 – Haftung von VAN-IT.Elsass
10.1. Haftungsbeschränkung
VAN-IT.Elsass kann gegenüber dem Mieter oder dritten Personen für verluste oder Schäden, die sich aus der Vermietung ergeben, nicht haftbar gemacht werden, außer ausschließlich im Falle von Fahrlässigkeit oder schwerem Verschulden oder eines sonstigen Verstoßes gegen die Bedingungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen. VAN-IT.Elsass darf unter keinen Umständen für indirekte oder unvorhersehbare Schäden haftbar gemacht werden. Diese Bestimmung kann die Haftung von VAN-IT nicht ausschließen oder einschränken.Elsass im Falle des Todes oder von Personenschäden, die sich aus seinen Handlungen oder Unterlassungen ergeben, oder aus einer anderen Haftung, die nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen werden kann.
10.2. Höhere Gewalt
Die Verantwortung von VAN-IT.Das Elsass kann nicht berücksichtigt werden, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Zufalls oder eines Falles höherer Gewalt, wie in der Rechtsprechung definiert, nicht erfüllt werden.
10.3 Verspätung des Mieters oder nicht
Es ist Aufgabe des Mieters, VAN-IT zu benachrichtigen.Elsass jede Verzögerung, die er bei der Übernahme des Fahrzeugs haben könnte. Die Firma VAN-IT.Das Elsass kann in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn es beschließt, das gemietete Fahrzeug ohne Neuigkeiten des Mieters innerhalb von zwei Stunden zu mieten. Der Mieter hat in keinem Fall Anspruch auf eine Entschädigung und/oder Entschädigung, wenn im Falle einer verspäteten Vorlage ohne Warnung von VAN-IT.Elsass, kein Fahrzeug konnte zur Verfügung stehen
10.4 Persönliche Gegenstände
VAN-IT.Elsass darf in keinem Fall gegenüber dem Mieter oder einem anderen zugelassenen Fahrer für den Verlust oder die Beschädigung der im Fahrzeug hinterlassenen Güter während der gesamten Dauer der Vermietung und danach haftbar gemacht werden. Der Mieter und/oder autorisierte Fahrer allein übernimmt alle Risiken im Zusammenhang mit diesen Immobilien
Artikel 11 – Versicherung
11.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Fahrzeuge sowie die Passagiere sind für einen Betrag von 5 € / Tag versichert.
Die Garantie gilt für folgende Risiken:
- die zivilrechtliche Haftung ohne Begrenzung der Höhe im Falle eines Unfalls und bis zu 762.245 € im Falle eines Brandes oder einer Explosion.
- Diebstahl und Feuer mit Selbstbehalt von € 2000,00 (oder € 500,00 bei reduzierter Kautionsoption)
- naturkatastrophen
- pauschaler Zusatzschutz für Fahrer und Fahrgäste.
Das Fahrzeug ist nur für die im Mietvertrag angegebene Mietdauer versichert. Nach Ablauf dieser Frist, es sei denn, die Verlängerung wird von VAN-IT schriftlich angenommen.Als Elsass ist der Mieter allein für die verursachten und / oder erlittenen Schäden am Fahrzeug verantwortlich.
11.2. Verbindlichkeiten im Schadensfall
Unter Androhung, dass der Mieter aus der Versicherung stürzt, verpflichtet sich der Mieter,
- gegenüber VAN-IT erklären.Im Elsass innerhalb von 24 Stunden und bei den Polizeibehörden jeden Unfall, Diebstahl oder Brand, auch nur teilweise;
- senden Sie den Bericht an VAN-IT.Elsass innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall;
- in seiner Erklärung die Umstände, das Datum, den Ort und die Uhrzeit des Unfalls, den Namen und die Anschrift der Zeugen, die Zulassung des eingesetzten Drittfahrzeugs, den Namen seiner Versicherungsgesellschaft und seine Versicherungsnummer sowie die Kontaktdaten des Fahrers angeben;
- dieser Erklärung gegebenenfalls einen Polizeibericht, eine Gendarmerie oder einen Gerichtsvollzieher beizufügen;
- unter keinen Umständen über die Haftung zu diskutieren oder mit Dritten im Zusammenhang mit dem Unfall umzugehen oder mit ihnen umzugehen;
- an VAN-IT übermitteln.Als elsass die Stellungnahmen, Briefe, Einladungen, Vorladungen, außergerichtliche Urkunden sowie alle Verfahrensunterlagen, an die er gerichtet gewesen wäre.
Im Falle eines Diebstahls, versuchten Diebstahls, Vandalismus oder Brandes muss der Mieter dies den örtlichen Polizei- oder Gendarmeriebehörden und VAN-IT melden.Elsass innerhalb von 48 Stunden und muss Anzeige erstatten. Der Mieter muss an VAN-IT weiterleiten.Elsass das Original der Beschwerde und bewahren Sie eine Kopie. Er wird van-IT so bald wie möglich übergeben müssen.Elsass alle Fahrzeug-Dokumente und Schlüssel. Die Nichtrückgabe der Schlüssel zum Fahrzeug führt automatisch zum Verlust der Diebstahlgarantie und der Rechnungsstellung des gesamten Fahrzeugwerts, der Expertengebühren und der Verwaltungsgebühren.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen würde der Mieter in vollem Umfang zur Verantwortung gezogen werden, VAN-IT.Elsass behält sich das Recht vor, gegen ihn strafrechtlich zu klagen.
11.3. Unterstützung rund um die Uhr – 7J/7
Sie gilt für die Unterstützung des Fahrzeugs und der beförderten Personen im Falle eines mechanischen Ausfalls oder eines Unfalls. Es unterstützt:
- Abschleppkosten
- Unterstützung für Hotelkosten + Frühstück bis zu 80 Euro pro Nacht (1 Nacht in Frankreich und maximal 3 Nächte im Ausland)
- die Streckenführung (Fortsetzung der Reise oder Rückkehr zum Wohnort des Fahrgastes) für den Fall, dass das Fahrzeug länger als 4 Tage stillgelegt ist: Zug der 1. Klasse oder Flugzeug der Economy-Klasse, Taxi über eine Entfernung von 100 km;
Diese Unterstützung gilt in allen Ländern, die in Artikel 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind. Es funktioniert rund um die Uhr – 7 Tage die Woche.
Alle Kosten für die Unterstützung, die bei einem Zwischenfall entstehen könnten, der mit der Verantwortung des Kunden verbunden ist, gehen vollständig zu seinen Lasten. Fehlerbehebungskosten z.B. im Zusammenhang mit einer vom Kunden entladenen Batterie (Vergessen der Scheinwerfer …) oder ein Kraftstoffausfall geht somit zu Lasten.
Jede Aufgabe eines Fahrzeugs aufgrund eines mechanischen Ausfalls, ohne vorheriges Angebot einer Werkstatt, die eine Stilllegung von mehr als 4 Tagen festlegt, und ohne schriftliche Zustimmung von VAN-IT.Elsass ist völlig verboten. Im Falle der Aufgabe des Fahrzeugs werden dem Mieter alle für die Rückführung des Fahrzeugs erforderlichen Kosten sowie eine Pauschale von 150 € pro Tag für jeden über die Anmietung hinausgehenden Tag in Rechnung gestellt, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig in das Lager zurückgekehrt ist.
11.4. Ausschlüsse aus der Versicherung
Die unten aufgeführten Schäden sind nicht von der Versicherung abgedeckt und müssen vollständig vom Mieter übernommen werden:
- Schäden an den Schwellern und der Oberseite der Karosserie, die auf eine schlechte Beurteilung der Fahrzeuggröße zurückzuführen sind.
- Reifen, Autoradio, elektronisches Zubehör (einschließlich GPS), zerbrochene Fenster (Fenster, Windschutzscheibe und Rückspiegel), Schäden am Fahrzeuginnenraum, Frostschäden und persönliche Gegenstände oder Gegenstände. Alle Kosten, die für diese Art der Reparatur anfallen, gehen zu Lasten des Mieters.
Für Reifen: Das Fahrzeug wird dem Mieter mit Reifen zur Verfügung gestellt, deren Zustand und Anzahl den geltenden Vorschriften entsprechen. Im Falle einer Verschlechterung eines von ihnen aus irgendeinem Grund verpflichtet sich der Mieter, sofort aufzuhören und die Hilfe und VAN-IT zu kontaktieren.Elsass, um das Reserverad zu setzen oder den Reifensatz vollständig durch Reifen der gleichen Größe, des gleichen Typs und derselben Marke zu ersetzen.
Für den Fall, dass der Verschleiß eines Reifens in der Verantwortung des Mieters liegt, verpflichtet sich dieser, den kompletten Reifensatz auf eigene Kosten durch Reifen der gleichen Größe, des gleichen Typs und der gleichen Marke wechseln zu lassen. Gegebenenfalls würde der Betrag des kompletten Reifensatzes von seiner Kaution abgezogen.
11.5. Verfall der Garantie
Der Mieter verliert sofort den Vorteil aller Versicherungen oder Garantien für den Fall, dass er eine Bestimmung von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält, im Zusammenhang mit einer falschen Erklärung im Mietvertrag und / oder einer gütlichen Meldung, versuchtem Betrug, schwerwiegender Verletzung der Straßenverkehrsordnung oder einem anderen vorsätzlich begangenen Verschulden aus unerlaubter Handlung, im Rahmen einer freiwilligen Handlung, eines Suizidversuchs oder zu rechtswidrigen Zwecken.
Artikel 12 – Haftung des Mieters bei Schäden/Verlust
Der Mieter haftet für alle Schäden und Kosten, die VAN-IT entstehen.Elsäss im Falle von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, seiner Ausrüstung oder seines Zubehörs während der Dauer der Vermietung. Die Haftung des Mieters umfasst insbesondere die Reparaturkosten, den Wertverlust des Fahrzeugs, die Zulage für das Festhalten des Fahrzeugs, die Kosten für das Abschleppen und die Lagerung des Fahrzeugs, es sei denn, dieser Schaden ist auf das Konto von VAN-IT.Elsäss oder wenn nachgewiesen ist, dass dieser Schaden einem Dritten zuzurechnen ist.
Im Falle eines verschuldenshaften Unfalls, bei dem das Fahrzeug länger als fünf Tage schwer beschädigt oder stillgelegt wird, van-IT.Elsass behält sich das Recht vor, den Mietvertrag ohne Rückerstattung oder Entschädigung der verbleibenden Miettage zu kündigen. Die Kosten für Reparaturen und Selbstbehalt werden weiterhin zu tragen sein.
Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs durch den Mieter in Abwesenheit von identifizierten Dritten, muss der Mieter van-IT entschädigen.Elsass in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens (geschätzter Betrag nach Kostenvoranschlag der Reparaturen, Verkehrswert des Fahrzeugs, Festhaltekosten, Bearbeitungsgebühren usw.) mit einem Höchstbetrag in Höhe der Kaution.
Sobald die Miete beendet ist, wird bei Beschädigung oder Diebstahl der entsprechende Betrag dem Mieter in Rechnung gestellt und direkt von der Kaution abgebucht.
Wenn Schäden am Fahrzeug aufgrund fahrlässiger Vernachlässigung des Mieters oder aufgrund der Nichteinhaltung der allgemeinen Mietbedingungen und die Höhe des Van-IT-Schadens verursacht werden.Elsass ist höher als die Höhe seiner Kaution, eine Rechnung der Differenz wird an den Mieter zu richten, die sofort zu zahlen ist.
Wenn der Mieter seine eigene Versicherung zur Deckung seiner Haftung im Falle eines Verlustes oder Schadens am Fahrzeug übernimmt, gestattet er van-IT ausdrücklich.Das Elsass muss direkt mit seinem Versicherer eine gütliche Entschädigungsvereinbarung aushandeln und schließen und stimmt zu, dass jeder Betrag, der in Verbindung mit diesem Verlust oder Schaden gezahlt wird, direkt an VAN-IT ausgezahlt wird.Elsass.
Artikel 13 – Mautgebühren, Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
Der Mieter ist alleiniger Schuldner der Bußgelder wegen Nichteinhaltung der Parkregeln. Diese Bußgelder sind direkt zu zahlen, da, wenn nicht, VAN-IT zu zahlen ist.Elsass erhält eine erhöhte Bußgeldbescheide gemäß Artikel L121-2 der Straßenverkehrsordnung, VAN-IT.Elsass teilt dem Tribunal de Police die Kontaktdaten des Mieters mit, der dann den erhöhten Strafzettel erhält, den er entrichten muss. Der Mieter haftet auch für Geldbußen im Falle von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit dem Fahren wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichteinhaltung von Schildern, Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen (etc …). Wenn einige dieser Verstöße nicht sofort dem Mieter, sondern van-IT zur Kenntnis gebracht werden.Als elsass, letztere, in Anwendung von Artikel L 121-3 der Code de la Route wird die Kontaktdaten des Mieters an das Tribunal de Police, das ihm eine Strafanzeige zu richten.
Bei Eingang des Protokolls (Protokoll) bei VAN-IT.Elsass wird dem Mieter eine Verwaltungsgebühr von 25 € TTC pro Verstoß / Bußgeld in Rechnung gestellt.
Artikel 14 – Personenbezogene Daten
Durch den Abschluss eines Mietvertrages mit VAN-IT.Elsass, der Mieter akzeptiert, dass VAN-IT.Elsass führt die elektronische Speicherung und Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im legitimen Interesse von VAN-IT durch.Elsass, auch für statistische Zwecke, Bankkontrollen und Schutz seines Vermögens. Im Falle eines Verstoßes des Mieters gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können die ihn betreffenden namentlichen Daten offengelegt oder dritten mitgeteilt werden, soweit dies für ein Beitreibungsverfahren oder zum Schutz seiner Vermögensgegenstände vor allen Schäden erforderlich ist.
Artikel 14 – Personenbezogene Daten
Der Mieter hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und/oder Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Um dieses Recht ausüben zu können, genügt ein Schreiben an VAN-IT.Elsass, 25 rue de la hardt 68950 REININGUE – FRANKREICH
Im Falle der Aktualisierung seiner Daten, VAN-IT.Elsass wird die ursprünglich bereitgestellten Informationen fünf Jahre lang aufbewahren, um Betrugsrisiken zu vermeiden oder es in die Lage zu versetzen, die geltenden Vorschriften einzuhalten.
Während der Anmietung sind die Fahrzeuge mit GPS-Trackern ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls lokalisiert zu werden.
Am 30.06.2020 wurde eine Erklärung gegenüber der CNIL abgegeben.
Artikel 15. Der gesamte Vertrag
Für den Fall, dass eine der Klauseln dieser Allgemeinen Mietbedingungen aufgrund einer Gerichtsentscheidung oder einer Änderung der Vorschriften null und nichtig wird, berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit der übrigen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 16. Impressum – Benachrichtigungen
Jede Beschwerde oder Mitteilung muss schriftlich an
van-IT gerichtet werden.Elsass SARL – 25 rue de la hardt 68950 REININGUE – FRANKREICH
RCS N° : Mulhouse B 894 602 358
Artikel 17. Anwendbares Recht – Zuständiges Gericht
Die vorliegenden Mietbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
Alle Rechtsstreitigkeiten, die zwischen VAN-IT entstehen könnten.Elsass und seine Mieter unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des tribunal de commerce de Mulhouse, das für dieses Thema zuständig ist.